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VG Mainz zu der Frage, dass einem an Epilepsie erkrankten Inhaber einer Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, wenn er nicht darlegen kann, dass er über einen Mindestzeitraum anfallsfrei gewesen ist

vorgestellt von Thomas Ax Einem an Epilepsie erkrankten Inhaber einer Fahrerlaubnis darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er nicht darlegen kann, dass er über einen Mindestzeitraum anfallsfrei gewesen ist. Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz Nr. 14/2019 vom 28.11.2019 ergibt
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