Das Vergaberecht findet sowohl auf die Beschaffung des Verwaltungsbedarfs einer Krankenkasse als auch auf ihre selektivvertragliche Beschaffung medizinischer Waren und Dienstleistungen Anwendung. Zu beachten ist schließlich: § 69 Abs. 4 SGB V n.F. (durch das 2. Buchpreisbindungsgesetz vom 31.7.2016): Bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach…